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   LG Freiburg, 17.08.2009 - 14 O 72/07   

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LG Freiburg, 17.08.2009 - 14 O 72/07 (https://dejure.org/2009,42255)
LG Freiburg, Entscheidung vom 17.08.2009 - 14 O 72/07 (https://dejure.org/2009,42255)
LG Freiburg, Entscheidung vom 17. August 2009 - 14 O 72/07 (https://dejure.org/2009,42255)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03

    Umfang des Versicherungsschutzes in der Unfallversicherung

    Auszug aus LG Freiburg, 17.08.2009 - 14 O 72/07
    Sie ist weder unklar (§ 305 c Abs. 2 BGB), noch gefährdet sie den Vertragszweck (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB), noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 BGB) und genügt den Anforderungen an das Transparenzgebot (vgl. BGH VersR 2004, 1039; VersR 2004, 1449).

    Zwar weist der Kläger zutreffend darauf hin, dass die Ausschlussklausel nicht eingreift, wenn der Versicherungsnehmer bei dem Unfall eine organische Schädigung oder Reaktion erleidet, die zu einem psychischen Leiden führt; diese seelischen Beschwerden beruhen dann nicht, wie von der Klausel wörtlich verlangt, ihrerseits auf psychischen Reaktionen, sondern sind physisch hervorgerufen und mithin nicht vom Ausschluss erfasst (vgl. BGH VersR 2004, 1449: Tinnitus bei einem Polizisten durch Knalltrauma).

    Zwar trifft zu, dass die Beweislast für die Anwendbarkeit der "Psychoklausel" beim Versicherer liegt (BGH VersR 2004, 1449), so dass in der Tat bei fehlendem Nachweis einer ausschließlich psychischen Reaktion zu Lasten der Beklagten zu entscheiden wäre.

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus LG Freiburg, 17.08.2009 - 14 O 72/07
    Sie ist weder unklar (§ 305 c Abs. 2 BGB), noch gefährdet sie den Vertragszweck (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB), noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 BGB) und genügt den Anforderungen an das Transparenzgebot (vgl. BGH VersR 2004, 1039; VersR 2004, 1449).
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

    Auszug aus LG Freiburg, 17.08.2009 - 14 O 72/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und kann eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann (BGH, VersR 1993, 899; vgl. auch OLG ..., VersR 2001, 755; OLG ... VersR 2005, 679).
  • BGH, 07.04.2009 - KZR 42/08

    Millionenklage gegen Mitglieder des Zementkartells ist zulässig

    Auszug aus LG Freiburg, 17.08.2009 - 14 O 72/07
    Andererseits entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen die Schadenshöhe von einer richterlichen Schätzung nach § 287 ZPO abhängt, ein unbezifferter Zahlungsantrag nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zulässig sein kann , wenn der Kläger die tatsächlichen Grundlagen vorträgt, die dem Gericht die Feststellung der Höhe der Klageforderung ermöglicht (vgl. BGH WRP 2009, 745; BGHZ 4, 138 ff.; 45, 91 ff.; 165, 311 ff.).
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04

    Detektionseinrichtung II

    Auszug aus LG Freiburg, 17.08.2009 - 14 O 72/07
    Andererseits entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen die Schadenshöhe von einer richterlichen Schätzung nach § 287 ZPO abhängt, ein unbezifferter Zahlungsantrag nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zulässig sein kann , wenn der Kläger die tatsächlichen Grundlagen vorträgt, die dem Gericht die Feststellung der Höhe der Klageforderung ermöglicht (vgl. BGH WRP 2009, 745; BGHZ 4, 138 ff.; 45, 91 ff.; 165, 311 ff.).
  • BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Freiburg, 17.08.2009 - 14 O 72/07
    Andererseits entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen die Schadenshöhe von einer richterlichen Schätzung nach § 287 ZPO abhängt, ein unbezifferter Zahlungsantrag nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zulässig sein kann , wenn der Kläger die tatsächlichen Grundlagen vorträgt, die dem Gericht die Feststellung der Höhe der Klageforderung ermöglicht (vgl. BGH WRP 2009, 745; BGHZ 4, 138 ff.; 45, 91 ff.; 165, 311 ff.).
  • BGH, 01.02.1966 - VI ZR 193/64

    Beschwer bei unbeziffertem (Schmerzensgeld-)Antrag

    Auszug aus LG Freiburg, 17.08.2009 - 14 O 72/07
    Andererseits entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen die Schadenshöhe von einer richterlichen Schätzung nach § 287 ZPO abhängt, ein unbezifferter Zahlungsantrag nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zulässig sein kann , wenn der Kläger die tatsächlichen Grundlagen vorträgt, die dem Gericht die Feststellung der Höhe der Klageforderung ermöglicht (vgl. BGH WRP 2009, 745; BGHZ 4, 138 ff.; 45, 91 ff.; 165, 311 ff.).
  • OLG Köln, 28.07.2004 - 5 U 2/04

    Feststellung des Grades der Invalidität bei paarigen Körperteilen

    Auszug aus LG Freiburg, 17.08.2009 - 14 O 72/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und kann eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann (BGH, VersR 1993, 899; vgl. auch OLG ..., VersR 2001, 755; OLG ... VersR 2005, 679).
  • OLG Köln, 22.03.2000 - 5 U 218/99

    Voraussetzungen eines Leistungsanspruchs gegenüber einer privaten

    Auszug aus LG Freiburg, 17.08.2009 - 14 O 72/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und kann eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann (BGH, VersR 1993, 899; vgl. auch OLG ..., VersR 2001, 755; OLG ... VersR 2005, 679).
  • OLG Rostock, 24.08.2004 - 6 U 138/03

    Zum Anspruch auf Invaliditätsleistungen aus Unfallversicherung bei

    Auszug aus LG Freiburg, 17.08.2009 - 14 O 72/07
    Dementsprechend kann der vom Versicherer geforderte Ausschlussnachweis nicht dahin verstanden werden, dass dieser naturwissenschaftlich zwingend - positiv - eine ausschließlich psychische Ursachenverknüpfung beweisen müsste; gefordert ist von ihm vielmehr der Beweis, dass keinerlei Anhaltspunkte für eine physisch/unfallbedingte Verursachung der aufgetretenen Beeinträchtigung festgestellt werden kann (vgl. OLG ..., VersR 2006, 105; ..., Private Unfallversicherung, 2008, S. 204).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.2015 - 9 U 53/14

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung für eine dissoziative

    Die Rechtsprechung hat daher eine "psychische Reaktion" im Sinne der Ausschlussklausel beispielsweise auch angenommen bei der psychisch bedingten Minderbelastbarkeit eines Beines (OLG Koblenz, Versicherungsrecht 2001, 1550), bei psychisch bedingten Schwächezuständen in einem Bein (OLG Hamm, VersR 2006, 1394 ), bei psychisch bedingten Sensibilitätsstörungen in den Fingern (LG Freiburg, RuS 2010, 386) und bei einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2011, 520).
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